Strafaussetzung
Aus den Haftunterlagen
Die Dauer der Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgesetzt.
Die Festigung der Arbeiter- und Bauernmacht der Deutschen Demokratischen Republik gestattet es, den Verurteilten von der weiteren Verbüßung der Strafe zu befreien.
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik