Entlassungsverfügung
Aus den Haftunterlagen
Bedingte Strafaussetzung, Entlassung am 25. Juli 1956.
Holtz hat sich während seiner Haftzeit einwandfrei geführt. Sein Auftreten den Angehörigen des Strafvollzuges gegenüber war immer korrekt und höflich. Er ist willig und verhält sich ruhig. Seine Arbeitsleistungen sind als gut zu bezeichnen.
H. wird vorfristig entlassen.
Es wird gebeten, ihm bei der Beschaffung einer geeigneten Arbeitsstelle behilflich zu sein.
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik