Gnadenerweis
Aus den Haftunterlagen
Anläßlich eines Gnadenerweises des Präsidenten der DDR wurde dem Strafgefangenen Holtz, Karl 4554/50, verurteilt am 10.8. 49 vom SMT Potsdam zu 25 Jahren Freiheitsentzug, in der Gnadenliste unter Nr. 38 aufgeführt, gemäß Befehl des Chefs der DVP Nr. 22/55 vom 5.4. 1955 die Freiheitsstrafe auf 9 Jahre herabgesetzt.
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik