Rehabilitierung

Gerichtsbeschluss

Im Jahr 2003 wurde die Strafsache von der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft im Zuge der
Umsetzung des Gesetzes der Russischen Föderation vom 18. Oktober 1991 "Über die Rehabilitierung von
Opfern politischer Verfolgung" überprüft und mit dem Beschluss vom 12. Mai 2003 wurde Karl Holtz
gemäß Art. 3 des oben genannten Gesetzes als rehabilitiert anerkannt.

Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation; Militärstaatsanwaltschaft

Provenienz: Sammlung Siegfried Jahn

KHD 2003.1

beglaubigte Übersetzung